Der Autokauf
Bußgeld
Das Gesetz kennt verschiedene Ahndungsformen bei Verstößen gegen das
Straßenverkehrsgesetz. Unterschieden werden Verwarnungs- und Bußgelder. Verwarnungen
können mit einer Geldzahlung bis 35 € beglichen werden, „Knöllchen” werden
vergeben, jedoch noch keine Punkte. Bußgeldforderung betragen mind. 40 € und sind mit einer
Eintragung in das Verkehrszentralregister verbunden. Bei „grober Verletzung der Pflichten eines
Kraftfahrzeugführers” kann zudem ein Fahrverbot erlassen werden.
Innerhalb 2 Wochen kann gegen diese Bußgeld-Bescheide Einspruch erhoben werden.
Sie können die gesamte Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) des Ministeriums für Verkehr- , Bau- und Wohnungswesens als .pdf downloaden. Zudem bieten wir Ihnen unsere Übersicht zum Ausdrucken an.