Der Autokauf
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- Mängel am Auto
- Garantie
Garantie
Ab Januar 2002 gilt die EU-Garantie. Der Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens umfaßt nun automatisch eine Garantie von 2 Jahren. Die im Einzelfall vertraglich festgelegten Regelungen k?nnen diesen Zeitraum zwar verkürzen; ungültig sind dagegen Klauseln wie „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung” oder „gekauft wie gesehen”.
Diese Neuerung betriff nur Verträge zwischen privaten Kunden und gewerblichen Händlern, also auch „Agenturverkäufe im Kundenauftrag”. Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen kann die Gewähr weiterhin ausgeschlossen werden.