Der Autokauf
- Der Kaufvertrag
- Modelle im Vergleich
- Der Gebrauchtwagen
- Eigenschaften des Autos
- Mängel am Auto
- Garantie
Mängel am Auto
Werden im Kaufvertrag keine Aussagen über Mängel getroffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. So ist der Käufer bei nachträglich festgestellten Mängeln berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Er kann auf die Rückgabe zum vollen Kaufpreis oder aber Preisminderung bzw. Ausgleich für zusätzliche Aufwendungen etwa für Sachverständigen-Gutachten bestehen. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) empfiehlt Zustandsberichte, die den Fahrzeugzustand bei der Übergabe festhalten sollen. Stellt sich heraus, da? die vom Händler eingetragenen Angaben schon bei der Übergabe nicht (mehr) korrekt waren, kann der Käufer so seinen Anspruch auf kostenlose Reparatur nachweisen.