Die Versicherung
Kfz-Haftpflicht
Der Gesetzgeber verpflichtet Fahrzeughalter zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Als Nachweis dient der Zulassungsstelle die Doppelkarte. Den Kauf eines Gebrauchtwagens können Sie Ihrer Versicherung mit Hilfe des Musterbriefes von www.formblitz.de mitteilen.
Diese Versicherung kommt für - mit dem versicherten Fahrzeug - Dritten zugefügte Personen-, Sach- oder Vermögensschaden auf. Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind nicht dagegen abgedeckt. Der Deckungsschutz gilt für den Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer/Insassen. In einigen Fällen zahlt die Versicherung nicht, wenn:
- das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
- das Fahrzeug erhebliche Sicherheitsmängel aufweist
- ein Unberechtigter gefahren ist
- der Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt
- wenn unter Einfluss von Rauschmitteln (inkl. Alkohol) gefahren wurde
- wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt wurden
Empfehlenswert ist eine Versicherung mit unbegrenzter Deckungssumme. Die Prämie sollten Sie jährlich bezahlen; bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung wird oftmals ein Zuschlag verlangt. Bei der Berechnung der Beiträge werden Fahrzeugart/Fahrzeugstärke („Typenklasse”), Nutzungsart (privat oder gewerblich), die Regionalklasse (abhängig von der Anzahl und Schwere der Unfälle im Zulassungsbezirk), Ihre schadensfrei gefahrene Zeit/Praxis berücksichtigt.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich ab Eingang des ersten Beitrages. Bis dahin wird jedoch "vorläufige Deckung" gewährt. Bei nicht fristgerechter Zahlung erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend.