Die Versicherung
Insassen-Versicherung
Diese Versicherung deckt innerhalb der EU bzw. dem europäischen Ausland Schäden ab, die Fahrer und Insassen beim Be- und Entladen, beim Ein- und Aussteigen oder während einer Fahrt erleiden. Sie zahlt auch wenn kein Verschulden vorliegt, also z.B. bei Wildunfällen), bei Fahrerflucht oder wenn der schuldige Fahrer nicht versichert und mittellos ist; nicht jedoch bei Vorsätzlichkeit, Fahruntüchtigkeit durch Rauschmittel, unberechtigtem Fahren. Ihre Leistungen umfassen: Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Invaliditäts- oder Todesfallsleistungen.